Am heutigen Donnerstag, den 17.6. soll die Flensburger Ratsversammlung in einer Sondersitzung darüber entscheiden, ob die Stadt der angeschlagenen Nord-Ostseesparkasse (NOSPA) eine Unterstützungszahlung von 14 Mio € gewährt. Dies ist wohl die schwierigste Entscheidung dieser Wahlperiode und auch bei mir sind noch viele Fragen offen.
Aber von Anfang an: Kurz nach der Kommunalwahl im Mai 2008 wurde eine existenzbedrohende Schieflage der Flensburger Sparkasse bekannt. Diese hatte im Zeitraum 1991- 2003 viele Kredite mit großen Volumina an wenige Kreditnehmer vergeben. Auch wenn bereits 2003 die Gefahr dieser großen Kredite gesehen wurde und ein Abbau begann, hat man die Risiken nicht mehr einfangen können. Mehrere Kredite konnten nicht mehr zurück gezahlt werden, so dass letztendlich die Flensburger Sparkasse 2008 kurz vor dem Kollaps stand. Um dies zu verhindern, wurde die Sparkasse mit der NOSPA fusioniert.
Vom heutigen Standpunkt kann man sagen, dass sich die NOSPA an der Flensburger Sparkasse verschluckt hat. Weitere große Kredite- auch Klumpenrisiken genannt – der ehemaligen Flensburger Sparkasse sind „schlagend“ geworden – also ausgefallen. Inzwischen haben sich die Ausfälle auf über 170 Mio € summiert und die NOSPA kann dies alleine nicht mehr wuppen.
In einem solchen Fall wird zunächst der Sparkassenstützungsfond des Sparkassen- und Giroverbandes Schleswig-Holstein eingeschaltet. Durch diesen können die Sparkassen ihr Eigenkapital wieder auffüllen – sollten dann doch Kredite zurück gezahlt werden, muss die Sparkasse das Geld an den Stützungsfond auch wieder zurück zahlen.
In diesem speziellen Fall der NOSPA reicht allerdings der Inhalt des Stützungsfonds nicht aus, um die NOSPA zu stützen. Daher muss nun auch der Stützungsfond des deutschen Sparkassen-und Giroverbandes herangezogen werden. Um diesen in Anspruch nehmen zu können, hat die BAFin allerdings eine bisher in der Sparkassengeschichte einmalige Forderung gestellt. Der Träger der NOSPA soll ebenfalls einen Stützungsbeitrag von 14 Mio. Euro leisten.
Diese Forderung ist abgesichert durch §13 (2) der Satzung für Sparkassenstützungsfonds der Regionalverbände: „Stützungsmaßnahmen können von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden. Als Auflagen kommen insbesondere in Betracht:
- Die Aufbringung eines angemessenen Sanierungsbeitrages durch den der/die Träger der betroffenen Mitgliedssparkasse.“
Als Auflage für die Durchführung einer Stützung durch den schleswig-holsteinischen und den bundesdeutschen Stützungsfond wurde dem Träger nun die Zahlung von 14 Mio. € erwartet. Zahlt der Träger nicht, dann soll es auch kein Geld von den Sparkassenverbänden geben.
Der Träger gliedert sich in viele verschiedene kommunale Mitglieder auf – so zum Beispiel der Kreis Nordfriesland und der Kreis Schleswig-Flensburg, aber auch die Kreisfreie Stadt Flensburg und die Städte Husum und Tönning (u.v.a). Warum soll also die Stadt Flensburg alleine zahlen? Argumentiert wird, dass sich dies „aus einer für Flensburg geltenden nachwirkenden Treuepflicht als ehemaliger (alleiniger) Träger der Flensburger Sparkasse“ begründet (Ratsvorlage 47-2010).
Vereinfacht gesagt: Soll nur Flensburg zahlen, weil es die Flensburger Sparkasse mit ihren Klumpenrisiken war, die die NOSPA nun in diese Situation gebracht hat oder sollen alle Träger zahlen, weil alle nun mal der Fusion zugestimmt haben und wir nun ein Trägerverband sind, der die NOSPA zusammen stützen sollte?
Da sich beide Frage allerdings um eine Zustimmung drehen, kann ich sie bisher noch nicht beantworten, denn: Für ein Ja fehlen mir zu viele Informationen. Viele Fragen haben wir als Grüne Fraktion bereits gestellt, die Antworten sind aber wirklich nichts sagend. Jetzt habe ich nochmal einen zweiten Fragenkatalog erarbeitet, der sich nicht auf die Situation allgemein, sondern auf die Ratsvorlage direkt bezieht. Im Augenblick des Schreibens dieses Beitrages tendiere ich dazu, eine Vertagung der Entscheidung zu beantragen, um in der Zwischenzeit nochmal mehr Informationen einholen zu können. Sollte diese Vertagung abgelehnt werden, dann werde ich mit Nein stimmen oder mich enthalten.



